Reglement Marktfahrende
1. Einrichten der Marktstände
Samstag, 28.11.2026:
Einräumen: ab 12:00 Uhr; es werden Zufahrts-Slots erteilt
Abräumen: ab 21:00 Uhr
2. Verkauf
Samstag: 16:00 Uhr - 21:00 Uhr
Die Verkaufszeiten sind zwingend einzuhalten.
Das frühere Abräumen der Stände ist nicht gestattet. Falls dies nicht eingehalten wird, behält sich der Vereinsvorstand vor, den Marktfahrenden von inskünftigen Veranstaltungen auszuschliessen.
3. Anmeldung und Abmeldungen
Online Anmeldung unter www.burgtalermaerkte.ch
Anmeldeschluss: 1. September
Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme bei jeder Witterung.
Nach der Prüfung der Anmeldung und dem Verkaufsangebot erhalten Sie per Mail die Teilnahmebestätigung und die Rechnung. Einzahlen innert 30 Tagen, spätestens aber bis 30. September. Erst mit der Einzahlung ist die Anmeldung definitiv.
Bei einer Abmeldung bis zum 30. September werden keine Kosten verrechnet. Nach diesem Datum ist der volle Betrag geschuldet.
Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eintreffen, können nur berücksichtigt werden, wenn genügend Platz vorhanden ist. Zu- und Absagen werden vom Verein schriftlich bestätigt.
4. Gebühren der Marktstände
Marktstand mit Dach: CHF 45.00 pro Stand inkl. Beleuchtung, Stand Auf- und Abbau.
Zusätzlicher Strom: CHF 20.00 pro Anschluss, muss separat bestellt werden.
Heizofen oder andere Wärmeerzeuger mit Strom sind nicht erlaubt.
5. Gebühren Marktfahrende
Marktfahrende mit eigenem Verkaufswagen zahlen eine Gebühr in Höhe von CHF 100.00, inklusive Strom.
6. Alkohol-, wie auch Lebensmittelgesetz
Das Alkohol-, wie auch Lebensmittelgesetz sind einzuhalten.
Die entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken zum Genuss an Ort und Stelle sowie der Verkauf von alkoholhaltigen Getränken sind gemäss § 2 des Gastgewerbegesetzes vom 5. Juni 2003 bewilligungspflichtig (Gelegenheitswirtschaft).
7. Sortiment
Das Sortiment muss mit der Anmeldung übereinstimmen. Nicht angekündigte Artikel können zurückgewiesen werden. Jede Art dieser Produkte müssen angemeldet und vom Vereinsvorstand bewilligt werden. Detail- und Grundpreise müssen sicht- und lesbar sein. Sie sind in Zahlen bekannt zu geben. Preisanschläge, Preislisten, Kataloge usw. müssen leicht zugänglich und gut lesbar sein.
Der Vereinsvorstand behält sich das Recht vor, Angebote welche nicht ins Konzept passen zurückzuweisen. Der zirkulierende Strassenverkauf oder als Nutzung von Werbeauftritten, Überlautes Ausrufen, zudringliche Aufforderung zum Kauf, Anhalten der Marktbesuchenden sind untersagt.
Personen und Firmen können sich um eine Zulassung zur Marktteilnahme bewerben. Bei der Erteilung von Bewilligungen ist auf ein ausgewogenes und dem Markt angepasstes Angebot zu achten.
Die Zulassung kann verweigert werden, wenn:
a. das Marktareal für die Berücksichtigung aller Gesuche nicht ausreicht;
b. Gesuchstellende keine Gewähr für eine ordnungsgemässe Ausübung des Marktgewerbes bieten;
c. ein Überangebot des betreffenden Angebotes besteht;
d. Gesuchstellende ohne Wohnsitz in der Schweiz aus einem EU/EFTA- Land stammen und keine Kantonale Bewilligung haben.
Der Vereinsvorstand kann Personen, die sich den Marktvorschriften nicht fügen, gegen das vorliegende Reglement verstossen oder öffentliches Ärgernis erregen, den Warenverkauf verbieten und vom Platz weisen.
8. Dekoration
Eine weihnachtliche Dekoration ist zwingend und alle Marktfahrenden sind selbst für die Dekoration verantwortlich. Tischtuch oder Stoff bitte uni bis an den Boden.
Aussenmasse Marktstand: 3m lang/breit x 2.50m tiefe, 2.66m hoch
Präsentationsfläche: 2.50-2.70m lang/breit, 1m tief, Platte auf 82cm Höhe
Gewicht: ca. 100kg pro Marktstand
Das Einschlagen von Nägeln, Heftklammern oder dergleichen an den Ständen ist verboten. Wer einen Marktstand beschädigt, muss die Kosten für die Behebung des Schadens bezahlen (Material und Arbeit).
9. Platzzuweisung
Die Marktfahrenden habe den ihnen zugeteilten Platz zu benutzen. Ein Austausch darf nur im gegenseitigen Einverständnis und in Absprache mit dem Vereinsvorstand vorgenommen werden. Die ungehinderte Durchfahrt längs der Marktstände ist zu gewährleisten.
10. Reinigung und Abfall
Die Marktfahrenden sind für die Reinigung um ihre Stände herum selber verantwortlich und entsorgen ihre Abfälle selbst (im eigens mitgebrachten Abfallsack).
11. Parkplätze
Entladene Fahrzeuge sind vor Marktbeginn aus dem Marktareal zu entfernen und müssen ausserhalb des Marktareals abgestellt werden (oberer Dorfplatz / Hauptstrasse Richtung Biederthal). Auf dem Schulhausplatz darf nicht parkiert werden. Die Parkplätze sind gebührenfrei.
12. Haftung
Für Schäden auf dem öffentlichen Grund haften ausschliesslich die Marktfahrenden. Marktfahrende besuchen den Markt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Der Vereinsvorstand haftet für keinerlei Schäden, die den Marktfahrenden durch Witterung, Diebstahl, Feuer, Vandalismus, etc. entstehen. Bei Absage oder Schliessung eines Marktes infolge höherer Gewalt werden die Gebühren nicht zurückerstattet.
Versicherung ist Sache der Marktfahrenden.
13. Diverses
Stand- und mobile Aktionen, Unterschriftensammlungen, verteilen von Flyern etc. mit politischem Inhalt sind im Marktperimeter verboten.
Ohne ausdrückliche Bewilligung des Vereinsvorstands dürfen keine Lautsprecheranlagen eingesetzt werden. Bei einem bewilligten Einsatz ist auf Nachbarstände und Anwohnende Rücksicht zu nehmen. Auf jeden Fall ist die Lautstärke so einzustellen, dass diese Personen nicht beeinträchtigt werden. Polizei und Vereinsvorstand sind berechtigt, das Abstellen bzw. die Entfernung dieser Anlagen zu veranlassen.
Die Durchfahrt für Schutz- und Rettungsfahrzeuge muss auf dem Schulhausplatz jederzeit gewährleistet sein. Der Zugang zu Rettungseinrichtungen (Defibrillator bei Gemeindeverwaltung) ist stets freizuhalten. Es ist keine eigene Sanität vor Ort. Bei einem Notfall bitten wir direkt die Sanität unter der Tel. Nr. 144 zu rufen. Bei kleinen Notfällen gibt es am OK-Stand einen Sanitätskasten.